Pensionskasse: 3,50 % Zins für 2025

Dieser Zins wird sämtlichen versicherten Personen per 31. Dezember 2025 gutgeschrieben und erhöht das Altersguthaben per 1. Januar 2026.

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Anlageresultate wird seit dem 1. Januar 2022 die retrospektive Methode zur Festlegung der definitiven Verzinsung angewendet. Auf dieser Grundlage hat die Versicherungskommission beschlossen, rückwirkend einen Zins von 3,50 % für das Jahr 2025 auf dem obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben zu gewähren.

Der obenerwähnte Zins wird auf dem Vorsorgeausweis per 1. Januar 2026 ausgewiesen. Dieser wird unseren Versicherten in elektronischer Form im Portal connect¦Versicherte zur Verfügung gestellt.

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