Ab dem 1. Januar nach deinem 24. Geburtstag sparen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber obligatorisch in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) für Ihre Altersvorsorge. Bei einem Stellenwechsel sind Sie verpflichtet, Ihrer Pensionskasse mitzuteilen, wohin Ihr Vorsorgeguthaben überwiesen werden soll.
📌 Fehlen diese Angaben oder ist eine Übertragung aus verschiedenen Gründen vorübergehend nicht möglich, wird das Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice parkiert.
⏳ Die Jahre vergehen und plötzlich stellen Sie fest, dass Sie den Überblick verloren haben.
👉 Wer sucht, der findet: Bei der Zentralstelle 2. Säule können Sie eine Anfrage einreichen und herausfinden, ob noch Vorsorgeguthaben auf Ihren Namen vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: www.sfbvg.ch
✅ Haben Sie vergessenes Guthaben gefunden? Dann lassen Sie es an Ihre aktuelle Vorsorgeeinrichtung überweisen. Die Übertragung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Merkblatt und Formular: Suche nach Guthaben | Sicherheitsfonds BVG