Die Versicherung nach BVG (gemäss Gesetz) ist nur für Arbeitnehmende obligatorisch, die schon in der AHV/IV versichert sind und ein bestimmtes Mindesteinkommen (oder Eintrittsschwelle, Stand 2026: CHF 22’680/Jahr) haben. Diese Pflicht beginnt frühestens am 1. Januar des Jahres, in dem der Lehrling den 18. Geburtstag feiert. Somit dürfte für die meisten Auszubildenden das BVG nicht zum Tragen kommen.
Wir wünschen allen Lernenden einen erfolgreichen Start und viele spannende Erfahrungen auf ihrem Berufsweg.