Einkauf Pensionskasse

Ein Einkauf in die Pensionskasse muss bis spätestens am 31. Dezember 2025 bei uns eingetroffen sein, damit wir eine Steuerbescheinigung für das Jahr 2025 erstellen können.

Mit einem Einkauf erhöhen Sie das Altersguthaben und damit Ihre Leistungen im Alter (Rente/Kapital). Ein weiterer Vorteil: Ein Einkauf in die Pensionskasse kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Über connect¦Versicherte können sich Versicherte über einen Einkauf informieren und berechnen, wie sich dadurch die Vorsorgeleistungen verändern.

Wichtig

  • Vor einer Einzahlung ist das Antragsformular einzureichen
  • Eine Steuerbescheinigung wird nur ausgestellt, wenn die Einzahlung durch die versicherte Person erfolgte (Privatzahlung)
  • Die Verantwortung für die steuerliche Abzugsfähigkeit liegt jeweils bei der versicherten Person

Antragsformular und weitere Informationen 

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