Ab 2025 erfolgt die Rückverteilung nicht mehr gemäss AHV-Lohnsumme, sondern gestützt auf die Lohnsumme, auf welcher die Arbeitgeber Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Aufgrund dieser Anpassung erfolgt die Rückverteilung an die Unternehmen für das Jahr 2025 im Jahr 2026.
CO2-Abgabe: Die Rückverteilung an Unternehmen für das Jahr 2025 erfolgt erst 2026
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jedes Jahr an Wirtschaft und Bevölkerung zurückverteilt. Die AHV-Ausgleichskassen verteilen die Gelder im Auftrag des BAFU.