Begünstigung des Lebenspartners

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Todesfall. Doch Vorsorge bedeutet auch, die Menschen abzusichern, die einem am Herzen liegen.

Gerade bei unverheirateten Paaren bestehen oft Unsicherheiten. Wussten Sie, dass im Todesfall Ihre überlebende Partnerin oder Ihr überlebender Partner unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus Ihrer Pensionskasse erhalten kann?

🔎Prüfen Sie deshalb rechtzeitig, welche Leistungen Ihre Pensionskasse im Todesfall vorsieht. Die wichtigsten Informationen finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis und dem Vorsorgereglement.

Eine anspruchsbegründende Lebenspartnerschaft kann selbstverständlich auch zwischen gleichgeschlechtlichen Personen bestehen.

👉Besonders wichtig: Die Lebenspartnerschaft muss der Pensionskasse gemeldet werden!

📝 Unser Tipp: Erledigen Sie dies am besten noch heute. Hier finden Sie das Formular für die Meldung:
Partnerschaft und Familie | MOBIL VIA

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