Ausgleichskasse: Lohnbescheinigung 2025

Die Frist für die Zustellung der Lohndaten für das Jahr 2025 läuft am 30.1.2026 ab.

Wird die Lohnbescheinigung nach dieser Frist eingereicht, hat dies bei Nachzahlungen eine Belastung von 5 % Verzugszins ab 1.1.2026 zur Folge.

Vielen Dank für eine termingerechte Meldung.

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