Ausgleichskasse: Jahresversand der Lohnbescheinigungen 2025

Die Unterlagen für die Einreichung der Lohndaten für das Jahr 2025 werden am 03.12.2025 verschickt und im Portal "connect" verfügbar sein.

Die Frist für die Einreichung der Unterlagen ist der 30.01.2026. Ein verspäteter Eingang der Lohnbescheinigung nach dem 30.01.2026 hat bei Nachzahlungen eine Verzugszinsbelastung von 5 % ab 01.01.2026 zur Folge.

Wir bedanken uns für Ihre Zusammenarbeit.  

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