Die Frist für die Einreichung der Unterlagen ist der 30.01.2026. Ein verspäteter Eingang der Lohnbescheinigung nach dem 30.01.2026 hat bei Nachzahlungen eine Verzugszinsbelastung von 5 % ab 01.01.2026 zur Folge.
Wir bedanken uns für Ihre Zusammenarbeit.