Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
Medienmitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV:
Der Bundesrat beschliesst eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf 2%